Hiermit ersuche ich um die Aktivmitgliedschaft im Verein BJJ Team Basel zu den nachstehen-
den Bedingungen, die ich durch meine Unterschrift als verbindlich anerkenne.
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Rechte des Mitgliedes
Das Mitglied ist berechtigt, an sämtlichen für die Aktivmitglieder vorgesehenen Trainingseinheiten teilzunehmen. Die Trainingszeiten werden in der durch den Aushang respektive Homepage bekannt gegeben.
Änderungen der Trainingszeiten bzw. des Leistungsangebotes behält sich das BJJ Team Basel jederzeit vor. Die Rechte des Mitgliedes aus dieser Anmeldung sind nicht übertragbar.
Die weiteren Rechte und Pflichten des Aktivmitglieds sowie Regeln des BJJ Team Basels sind in den Statuten und Reglementen des BJJ Team Basel festgehalten.
Gesundheit des Mitgliedes
Das Mitglied bestätigt, dass es sportgesund ist. Im Zweifelsfall hat das Mitglied vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren. Ein Attest ist uns nicht vorzulegen.
Haftungsausschluss
Der Verein lehnt jegliche Haftung gegenüber seinen Mitgliedern ab. Das BJJ Team Basel haftet beispielsweise nicht für den Verlust mitgebrachter oder beschädigter Kleidung, für Wertgegenstände oder Geld.
Ebenso ist die Haftung des BJJ Team Basel oder dessen Mitglieder für evtl. auftretende Schäden, welche sich das Mitglied bei der Teilnahme am Training oder an sonstigen Anlässen, bei der Benützung der Einrichtungen und Utensilien oder durch Inanspruchnahme unserer Dienstleistung zuzieht, ausgeschlossen.
Der Versicherungsschutz (z.B. Unfall- und Diebstahlversicherung) ist Sache jedes einzelnen Mitglieds (bzw. bei Minderjährigen dessen gesetzlichen Vertreters).
Krankheiten / Ausfallzeiten / Ferien
Aktiv- und Juniorenmitglieder können wegen Krankheit, Schwangerschaft, Unfall oder aus beruflichen oder sonstigen Gründen auf schriftliches, begründetes und grundsätzlich vorgängig gestelltes Gesuch hin durch den Vorstand für höchstens 1 Jahr dispensiert und somit während der dispensierten Zeit von der Beitragspflicht befreit werden. Vom Vorstand können entsprechende Belege für die Dispensation (z.B. Arztzeugnis) verlangt werden. Für den laufenden Monat, in dem das Dispensationsgesuch gestellt wird, ist der Beitrag noch zu entrichten. Allfällige Gebühren an einen übergeordneten Verband müssen vom
dispensierten Mitglied übernommen werden. Für Abwesenheiten unter vier Wochen kann grundsätzlich keine Dispens erteilt werden.
Betriebsferien / Feiertage
Während den gesetzlichen Feiertagen und während Wettkämpfen findet grundsätzlich kein Training statt. Der Ausfall des Trainings aufgrund von Feiertage wird nicht vergütet. Betriebsferien pro Jahr sind max. 2 Wochen.
Verlegung der Trainingsräume/Höhere Gewalt
Die Verlegung der Trainingsräume berechtigt nicht zu vorzeitiger Kündigung. Der Vertrag bleibt auch gegenüber einem Rechtsnachfolger des Vereins BJJ Team Basel bindend. Wird es dem BJJ Team Basel aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (Höhere Gewalt) unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Mitglied hat jedoch das Recht, nach Vertragsdauer für die Dauer der Ausfallzeit weiterzutrainieren.
Gültigkeit der Anmeldung
Das Mitglied bestätigt, eine Kopie dieser Anmeldung sowie der Statuten erhalten zu haben. Mündliche Nebenabreden zum Nachteil des BJJ Team Basel haben keine Gültigkeit, jede Änderung bedarf der Schriftform. Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht.
Das Mitglied bzw. sein gesetzlicher Vertreter anerkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt sowie die Statuten und sonstigen Reglemente (z.B. BJJ Team Basel Regeln). Der Gerichtsstand ist am Ort des Sitzes des Vereins.
Mitgliederbeitrag / Kündigung
Die Mitgliederbeiträge werden mindestens quartalsweise im Voraus bezahlt. Der Beitrag ist bis zur schriftlichen Auflösung der Mitgliedschaft zahlbar, auch wenn die Leistungen des BJJ Team Basel nicht in Anspruch genommen werden.
Änderungen der Höhe des Mitgliederbeitrages sind vorbehalten.
Dieser Vertrag verlängert sich nach Ablauf einer Zahlungsperiode (Quartal, halbes Jahr oder Jahr) automatisch um ein Quartal (drei Monate). Soll die Mitgliedschaft nicht verlängert werden, so muss diese bis spätestens 30 Tage vor Ablauf der Periode (Quartal, halbes Jahr oder Jahr) schriftlich (Poststempel) gekündigt werden. Bei wiederholten oder groben Verstössen gegen die Statuten oder sonstigen Regeln des BJJ Team Basel, respektive die Interessen des BJJ Team Basel, oder nach kriminellen Handlungen der Mitglieder, behält sich das BJJ Team Basel das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Das BJJ Team Basel hat in einem solchen Fall Anspruch auf das gesamte Guthaben und kann Schadenersatz verlangen.
Das BJJ Team Basel bezweckt hauptsächlich die Ausübung des Brazilian Jiu-Jitsu und weiterer (Kampf-) Sportarten unter strenger Wahrung des Fairplay Gedankens und der Kameradschaft. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Er lehnt Diskriminierungen jeglicher Art, insbesondere politischer, religiöser und/oder ethnischer Art sowie Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht oder Rasse ab. Des Weiteren wird jegliche kriminelle Ausübung der Gewalt abgelehnt. Das BJJ Team Basel behält sich das Recht vor, Mitglieder, die sich im Verein oder im Privatleben nicht an die defensive und respektvolle Philosophie des Kampfsports halten, sofort aus dem Verein auszuschließen.
Fragen oder Mitteilungen sind an den Vorstand (info@teambasel.ch) zu richten.
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